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Mit Beginn des vierten Tages der „Operation
Regenbogen“ hat sich die israelische Armee (IDF) am Freitag aus der Gegend von
Rafah im südlichen Gazastreifen zurückgezogen. Nach Angaben der IDF ist der
Armeeeinsatz gegen die terroristische Infrastruktur in Rafah jedoch bei weitem
nicht abgeschlossen. Vielmehr handele es sich um eine Umgruppierung.
Medienberichten zufolge haben die IDF die meisten ihrer Truppen aus den
Stadtvierteln Tel Sultan und Brazil abgezogen. Die Einheiten hinerließen
Flugblätter, die die Einwohner von Rafah in arabischer Sprache dazu aufrufen,
Terroristen keinen Schutz in ihren Häusern zu gewähren. Außerdem nannten die
Flugblätter die Namen einiger Männer, die von Israel gesucht werden.
Die Truppen stellten sich zwischen den Wohnvierteln
Tel Sultan und dem Rest von Rafah neu auf, um die Stadtteile von einander zu
isolieren und den Waffenschmuggel zu unterbinden. Ähnlich hatten die IDF zu
Beginn ihres Einsatzes die Stadt Rafah vom benachbarten Khan Yunis
abgeschnitten. Währenddessen wurden aus Brazil Schusswechsel gemeldet. Nach
palästinensischen Angaben bezogen israelische Scharfschützen auf den Dächern
Rafahs Stellung. Aus Armeequellen verlautete, dass die Truppen ihre Suche in
anderen Teilen Rafahs fortsetzen würden, sobald sie die Durchkämmung der
Gegend von Brazil zum Abschluss gebracht hätten.
Israelische Behörden prüfen derzeit den jüngsten
Bericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) vom 18. Mai
2004. Diese hat Israel scharf kritisiert. Die Zerstörung von arabischen
Häusern verletze internationales Recht, erklärte die Organisation in einer
Mitteilung am Dienstag. Eine detaillierte Antwort wird nach Abschluss der
Prüfung erwartet. Trotzdem hat das Außenministerium in Jerusalem heute einige
generelle Anmerkungen zu der Zerstörung von Gebäuden und Strukturen
veröffentlicht:
„Es steht außer Frage, dass die palästinensische
Bevölkerung unter dem andauernden Konflikt leidet. Dieses Leiden ist das
direkte Ergebnis des palästinensischen Terrors, der sich gegen unschuldige
Israelis richtet. Israel muss seine Bürger vor diesen Angriffen
schützen.
Seit fast vier Jahren werden israelische Bürger zu
Opfern eines rücksichtslosen Kampfes der palästinensischen Terroristen, die
Tod und Zerstörung bringen, unsere Region weiterhin in Unruhe versetzen und
bisher mehr als 900 Israelis getötet und mehr als 6000 Israelis verletzt
haben.
Angesichts dieser tödlichen Bedrohung und
angesichts des Versagens der palästinensischen Führung, ihren Verpflichtungen
zur Terrorbekämpfung nachzukommen, haben israelische Sicherheitskräfte neue
effektive und legale Gegenmaßnahmen gesucht, um die Durchführung solcher
Angriffe, insbesondere der Selbstmordanschläge, zu
minimieren.
Zu diesen Sicherheitsmaßnahmen gehört die
Zerstörung von Gebäudestrukturen, die ein reales Sicherheitsrisiko für die
israelischen Streitkräfte darstellen. Wenn Terroristen aus zivilen Strukturen
heraus Feuer eröffnen oder Angriffe von Bäumen und aus Feldern lancieren, ist
es militärisch erforderlich, diese Stellen zu zerstören. Nach internationalem
Recht gelten diese Strukturen als legitime militärische Ziele. Daher können
israelische Sicherheitskräfte im Verlauf des Gefechtes und aufgrund
militärischer operativer Notwendigkeiten legal Strukturen zerstören, die von
Terroristen genutzt werden.
Israel hält sich soweit wie möglich mit Angriffen
auf terroristische Ziele aus der Luft oder mit Artillerie zurück, um
Kollateralschäden zu minimieren, eine Politik, die die Gefährdung des Lebens
israelischer Soldaten mit sich bringt. Der Tod von 13 Soldaten in
Bodenoperationen im Gazastreifen Anfang Mai ist nur ein Beispiel für den hohen
Preis, den Israel dafür bezahlt, um die Verluste unter der palästinensischen
Zivilbevölkerung so gering wie möglich zu
halten.



DRK Wie muß die Versorgung der Zivilbevölkerung im besetzten Gebiet
gewährleistet werden?
Bleibt die Zivilbevölkerung im besetzten Gebiet, so ist sie auch
weiterhin so geschützt, wie dies auf den vorhergehenden Seiten dargestellt
wurde. (Art. 47 GA IV). Die feindliche Macht ist dazu verpflichtet, die
Bevölkerung mit Lebens- und Arzneimitteln zu versorgen (Art. 55 I GA IV) und
das Gesundheitswesen in diesem Gebiet aufrechtzuerhalten (Art. 56 I GA IV; 14
ZP I).
Anmerkung von cwem: Israel bot genau dies an, die Palästinenser lehnten
ab!
DRK
Welches Recht gilt für die Zivilbevölkerung im besetzten
Gebiet?
Nach einer Besetzung obliegt es der
Besatzungsmacht zu entscheiden, ob das alte Recht fortbestehen soll, neues
Recht geschaffen wird oder das Recht des Besatzungsstaates gelten soll. (Art.
64 GA IV)
Eine Verurteilung kann nur aufgrund eines
rechtsstaatlichen Verfahrens erfolgen. (Art. 33 I, 64-77 GA IV; Art. 75 IV ZP
I; Art. 6 ZP II)
DRK
Wie sind Frauen zu behandeln?
Frauen sind mit der
gebotenen besonderen Rücksicht zu behandeln (Art. 12 V GA I; Art. 12 IV GA
II; Art. 14 II GA III). Sie sind immer vor Vergewaltigung und jeder
unsittlichen Handlung zu schützen. Auch jede angewandte Gewalt oder Drohung,
um sie zur Prostitution zu zwingen ist untersagt (Art. 16 I; 27 II GA IV; Art.
76 I ZP I). Fälle von schwangeren Frauen und Müttern von kleinen Kindern
werden im Falle ihrer Verhaftung oder Inhaftierung vorrangig anderen Fällen
behandelt, z. B. bei der medizinischen Versorgung oder Gerichtsverfahren.
(Art. 76 II ZP I) Eine verhängte Todesstrafe darf gegen solche Personen nicht
vollstreckt werden. (Art. 76 III ZP I) Ansonsten gelten für Frauen die
Vorschriften für Zivilpersonen und
Internierungen.
DRK Wie sind Kinder zu behandeln?
(...) Evakuierungen sind nur in Ausnahmefällen, d.
h. nur aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen zulässig. (Art. 78 I ZP I)
Allerdings dürfen die Kinder auch dann nicht in eine fremdes Land evakuiert
werden. (...) Im Evakuierungsort ist für entsprechende religiöse und
sittliche Erziehung der Kinder zu sorgen (Art. 78 II ZP I)
Werden Kinder
verhaftet oder inhaftiert, so sind sie separiert von Erwachsenen
unterzubringen, sofern nicht Familien gemeinsam untergebracht werden. (Art. 77
IV ZP I) Es muß ihnen Möglichkeit gegeben werden, eine Schule zu besuchen.
(Art. 94 II GA IV)
Auch wenn Kinder in einem ordentlichen Verfahren wegen
einer Tat, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt steht, zum Tode
verurteilt wurden, darf dieses Urteil nicht vollstreckt werden. (Art. 77 V ZP
I)
Ein besonderes Problem stellen in diesem Zusammenhang die sogenannten
"Kindersoldaten" dar. Generell sollen Kinder unter 15
Jahren nicht an Feindseligkeiten teilnehmen, zudem sollen bei Heranziehung der
15- bis 18-jährigen zuerst die älteren berücksichtigt werden. (Art. 77 II ZP
I)
Ansonsten gelten im Bezug auf Kinder die gleichen Vorschriften wie
gegenüber anderen Zivilpersonen.
DRK Wie sind Ausländer im Konfliktgebiet zu
behandeln?
Wenn sich Ausländer in einem am Konflikt beteiligten
Staat befinden, dürfen sie das Land verlassen, falls dadurch nicht die
Sicherheit des Landes gefährdet wird. (Art. 35 I GA IV). Falls sie jedoch
nicht ausreisen dürfen oder freiwillig im Lande bleiben, sind sie wie in
Friedenszeiten zu behandeln (Art. 38 I GA IV),
Generell gilt
auch hier der Grundsatz der menschlichen Behandlung. (Art. 3 GA IV; Art. 75 I
ZP I)
Sofern sie es wünschen können sie einer beruflichen Tätigkeit
nachgehen. (Art. 39 I GA IV). Zwingt man sie zur Arbeit, so haben sie Anspruch
auf die gleichen Arbeitsbedingungen wie die Arbeiter des besetzten Landes
(Art. 40 I, II GA IV). Außerdem darf ihre Tätigkeit, wenn sie aus einem
feindlichen Land kommen, nicht unmittelbar der Kriegführung dienen. (Art. 40
II GA IV)
Reichen nach Ansicht des Gewahrsamstaates die bereits
bestehenden Sicherheitsvorkehrungen nicht aus, so können Ausländer interniert
werden. (Art. 41 I GA IV) Die Internierung ist gleichzeitig die
schärfste Kontrollmaßnahme, die der Gewahrsamsstaat ergreifen
darf.
DRK Wie müssen Journalisten geschützt werden?
Wenn Journalisten im Kriegsgebiet gefährliche berufliche
Aufträge als Kriegsberichterstatter ausführen, gelten sie ebenfalls als
Zivilpersonen (Art. 79 I ZP I). Demnach sind sie nach den Genfer Abkommen und
diesem Protokoll geschützt, sofern sie nichts unternehmen, was ihren Status
als Zivilperson beeinträchtigen könnte ( Art. 79 II ZP I). Damit sie sich in
Kriegszonen als Journalisten ausweisen können, kann ihnen ein entsprechender
Ausweis von der Regierung des Staates, dem sie angehören, ausgestellt werden
(Art. 79 III ZP I).
DRK Welchen Schutz genießen zivile Einrichtungen?
Alle
nicht militärische Ziele sind zivile Objekte. Diese Objekte dürfen weder
angegriffen noch zum Gegenstand von Repressalien gemacht werden (Art. 52 I ZP
I). Aus diesem Grund dürfen Kriegshandlungen nur gegen militärische Ziele
gerichtet werden (Art. 48 ZP I), die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres
Standorts, ihrer Zweckbestimmung oder ihrer Verwendung zu militärischen
Handlungen beitragen und deren gänzliche oder teilweise Zerstörung einen
eindeutigen militärischen Vorteil darstellt (Art. 52 II ZP I). Durch die klare Differenzierung zwischen zivilen und
militärischen Objekten versteht es sich von selbst, daß zivile Objekte, wie
zum Beispiel Kultstätten, Häuser, Schulen nicht dazu mißbraucht werden dürfen,
um militärische Handlungen zu unterstützen (Art. 52 III ZP
I).
DRK
Welchen Schutz genießen die für die Zivilbevölkerung
lebensnotwendigen Objekte?
Es ist verboten,
die für die Zivilbevölkerung lebensnotwendigen Objekte, wie zum Beispiel
landwirtschaftliche Gebiete, Ernte- und Viehbestände, die zur Erzeugung von
Nahrungsmitteln genutzt werden oder Trinkwasserversorgungsanlagen und -vorräte
sowie Bewässerungsanlagen anzugreifen, zu zerstören, zu entfernen oder
unbrauchbar zu machen. ( Art. 54 II ZP I; Art. 14 ZP II). Sie dürfen ebenfalls
nicht zum Gegenstand von Repressalien gemacht werden (Art. 54 IV ZP I). Wenn
die Objekte jedoch ausschließlich zur Versorgung der Streitkräfte verwendet
werden, d. h. zur unmittelbaren Unterstützung einer militärischen Handlung,
finden die Verbote keine Anwendung, falls die Zivilbevölkerung dadurch nicht
einer Hungersnot ausgesetzt oder zum Weggang gezwungen wird (Art. 54 III lit.
a-b ZP I).
DRK Welchen Schutz genießen Kulturgut und Kultstätten?
Da geschichtliche Denkmäler, Kunstwerke oder Kultstätten zum
kulturellen oder geistigen Erbe der Völker gehören, ist es verboten sie zum
Gegenstand von Repressalien zu machen oder zur Unterstützung von militärischen
Einsätzen zu verwenden (Art. 53 lit. b-c ZP I; Art. 16 ZP II). Vielmehr sollte
dafür gesorgt werden jede feindselige Handlung vom kulturellen oder geistigen
Erbe der Völker fernzuhalten (Art. 53a ZP
I).
DRK Welchen Schutz genießen Anlagen und Einrichtungen, die
gefährliche Kräfte enthalten?
Selbst wenn Staudämme,
Deiche und Kernkraftwerke militärische Ziele darstellen, dürfen sie nicht
angegriffen werden, da diese Anlagen oder Einrichtungen durch einen Angriff
gefährliche Kräfte freisetzen und schwere Verluste unter der Zivilbevölkerung
verursachen können (Art. 56 I ZP I; Art. 15 ZP II). Auch andere militärische
Ziele, die sich an diesen Anlagen und Einrichtungen oder in deren Nähe
befinden, dürfen nicht angegriffen werden, da dadurch das Leben der
Zivilpersonen ebenfalls in Gefahr gebracht werden könnte (Art. 56 I ZP I).
Staudämme, Deiche und Kernkraftwerke können Angriffen ausgesetzt werden, wenn
sie zur regelmäßigen, bedeutenden und unmittelbaren Unterstützung von
Kriegshandlungen und nicht zu ihren gewöhnlichen Zwecken benutzt werden. Dabei
sollte davor in Betracht gezogen werden, daß ein solcher Angriff das einzige
praktisch mögliche Mittel ist, um diese Unterstützung zu beenden (Art. 56 II
lit. a-c ZP I) und alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden, um das
Freisetzen gefährlicher Kräfte zu verhindern (Art. 56 III ZP I). Um solche
Zwischenfälle zu vermeiden, müssen sich die am Konflikt beteiligten Parteien
darum bemühen, keine militärischen Ziele an den eben genannten
Anlagen und Einrichtungen anzulegen (Art. 56 V ZP
I).
DRK Wie sind verwundete, kranke und schiffbrüchige Soldaten zu
behandeln?
Verwundete, kranke oder schiffbrüchige
Soldaten sind mit Menschlichkeit zu behandeln. (Art. 12 II GA I; Art. 12 II GA
II; Art. 10 II ZP I; Art. 7 I ZP II) Ein Unterschied darf nur
im Sinne von leicht oder schwer verletzt/krank bestehen. (I. und II.
Genfer Abkommen, Art. 12 III GA I/ II; Art. 10 II ZP I; Art. 9 II ZP
II).
Geraten sie im Falle eines bewaffneten Konflikts in Feindeshand,
werden sie zu Kriegsgefangenen (Art. 14 GA I; Art. 16 GA II).
Vergeltungsmaßnahmen gegen verwundete, kranke und schiffbrüchige Soldaten
sind untersagt (Art. 46 GA I; Art. 47 GA
II).
DRK Die Bergung schiffbrüchiger, verwundeter und kranker
Soldaten.
Nach jedem Kampf sind verwundete, kranke und
schiffbrüchige Soldaten der eigenen Reihen und der gegnerischen Streitkräfte
zu suchen und zu bergen, um ihnen eine zustehende medizinische Versorgung zu
ermöglichen. Außerdem wird dadurch verhindert, daß sie Beraubungen und
Mißhandlungen ausgesetzt werden (I. Genfer Abkommen, Art. 15 I GA I; Art. 18 I
GA II; Art. 8 ZP II). Um entsprechende Maßnahmen ermöglichen zu können, muß
entweder eine Feuerpause oder ein Waffenstillstand vereinbart werden, wann
immer dies die Umstände gestatten. In dieser Zeit werden die Soldaten geborgen
und abtransportiert oder gegen eigens gefangengenommene Verwundete
ausgetauscht (Art. 15 II, III GA I; Art. 18 GA II).
Zivilpersonen dürfen
nicht behindert werden, Verwundete und Kranke, gleich welcher
Staatsangehörigkeit, zu bergen und zu pflegen (Art. 18 II GA I; Art. 18 I ZP
II) und sie dürfen deshalb nicht benachteiligt werden, sondern sind vielmehr
bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen (Art. 18 III GA I; Art. 17 ZP
I).
DRK Wie müssen die verwundeten, kranken und schiffbrüchigen Soldaten
gepflegt werden?
Es ist streng verboten, Gesundheit oder
Leben der verwundeten, kranken und/oder schiffbrüchigen Soldaten, die sich in
Feindeshand befinden, zu gefährden, insbesondere sie umzubringen sie zu
foltern, an ihnen biologische Versuche vorzunehmen, ihnen mit Absicht
ärztliche Hilfe oder Pflege entziehen, oder sie eigens dazu geschaffenen
Ansteckungs- oder Infektionsgefahren auszusetzen (I. und II. Genfer Abkommen,
Art. 12 II GA I/II; Art. 11 I, II ZP
I).
DRK Das Rote Kreuz als Schutzzeichen
Das Rote
Kreuz als Schutzzeichen ist in den Genfer Abkommen und deren Zusatzprotokollen
geschützt. (Art. 53 GA I; Art. 45 GA II; Art. 38 ZP I; Art. 12 ZP II)
Eine Verwendung ist ausschließlich zur Kennzeichnung von medizinischen oder
anderen humanitären Einrichtungen, die nicht zur Vorbereitung oder
Durchführung von Kampfhandlungen genutzt werden, zulässig.
In
Deutschland ist der Mißbrauch des Roten Kreuzes und den Roten Halbmondes auf
weißem Grund, z. B. gemäß § 125 Ordnungswidrigkeitengesetz, mit Strafe
bedroht.
DRK
Durch das Erste Zusatzprotokoll werden nicht nur diejenigen
geschützt, die nicht mehr aktiv an den Kampfhandlungen beteiligt sind, sondern
auch die kämpfenden Soldaten. Das Erste Zusatzprotokoll schränkt darüber
hinaus die Wahl der Mittel und Methoden der Kriegführung ein.
Gelten Spione als Kombattanten?
Angehörige der am Konflikt beteiligten Streitkräfte, die dabei ertappt
wird, sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder bewußt heimlich
Informationen des Gegners zu beschaffen, gilt als Spion und genießt als
solcher nicht die Schutzrechte für Kriegsgefangene.
Wenn er bei der
Beschaffung der Informationen die Uniform seiner Armee trägt, so handelt es
sich hierbei nicht um Spionage und der Betreffende muß als Kriegsgefangener
behandelt werden.
DRK Welchen Schutz genießt der außer Gefecht befindlichen
Gegner?
Personen, die sich in der Gewalt einer feindlichen
Partei befinden, sich unmißverständlich ergeben möchten, bewußtlos oder
anderweitig durch Verwundung oder Krankheit kampfunfähig sind, dürfen nicht
mehr angegriffen werden, sofern sie jede feindselige Handlung unterlassen und
nicht zu entkommen versuchen (Art. 41 I und II lit. a-c ZP I). In diesen
Fällen ist es auch verboten, den Befehl zu erteilen, niemanden am Leben zu
lassen, dies dem Gegner anzudrohen oder die Kampfhandlungen in diesem Sinne zu
führen (Art. 40 ZP I).
DRK Wie muß mit Vermißten verfahren werden?
Nach dem
Verbleib von Personen, die von einer gegnerischen Partei als vermißt gemeldet
wurden, wird sobald die Umstände es zulassen, spätestens jedoch nach
Beendigung der aktiven Feindseligkeiten, geforscht. Die Konfliktparteien sind
dazu verpflichtet, alle Auskünfte über diese Personen zu geben, die zur
Aufklärung ihres Verschwindens notwendig sind und somit die Suche erleichtern
(Art. 33 I ZP I). Zur Beschleunigung und Erleichterung der Suche nach
Vermißten, kann nur eine ordnungsgemäße Registrierung der gefangengenommen
oder inzwischen verstorbenen Personen beitragen (Art. 33, II lit. a-b ZP I).
Außerdem sollten die Konfliktparteien Regelungen vereinbaren, die es
ermöglichen, im Kampfgebiet nach Toten zu suchen, diese zu identifizieren und
zu bergen (Art. 33 IV ZP I).
DRK Welche Methoden und Mittel der Kriegführung sind
verboten?
Die Wahl der Methoden und Mittel der
Kriegführung in einem bewaffneten Konflikt ist nicht unbeschränkt (Art. 35 I
ZP I). Während der Prüfung, Entwicklung, Beschaffung oder Einführung neuer
Waffen oder neuer Mittel und Methoden der Kriegführung soll zuvor festgestellt
werden, ob ihre Verwendung durch das 1. Zusatzprotokoll verboten wäre (Art. 36
ZP I). Es sollte ausgeschlossen werden, daß Waffen, Geschosse und Material
sowie Methoden der Kriegführung verwendet werden, die überflüssige
Verletzungen oder unnötige Leiden verursachen können (Art. 35 II ZP I). Auch
Methoden und Mittel der Kriegführung, die lang anhaltende und schwere
Umweltschäden verursachen und dadurch Gesundheit oder Überleben der
Bevölkerung gefährden sind streng verboten (Art. 35 III ZP I; Art. 55 I ZP
I).
DRK Ist Heimtücke im Krieg erlaubt?
Ein Gegner
darf nicht unter Anwendung von Heimtücke getötet, verwundet oder
gefangengenommen werden (Art. 37 I ZP I). Folgende Handlungen gelten als
Beispiele für Heimtücke:
a) das Vortäuschen der Absicht, unter einer
Parlamentärflagge zu verhandeln oder sich zu ergeben;
b) das Vortäuschen
von Kampfunfähigkeit infolge von Verwundung oder Krankheit;
c) das
Vortäuschen eines zivilen oder Nichtkombattantenstatuses und
d) das
Vortäuschen eines geschützten Statuses durch Benutzung von Abzeichen, Emblemen
oder Uniformen der Vereinten Nationen oder neutraler bzw. anderer nicht am
Konflikt beteiligter Staaten (Art. 37a-d ZP I).
e) auch die Embleme,
Abzeichen und Uniformen des Gegners dürfen nicht verwendet
werden
Kriegslisten, wie zum Beispiel Tarnung, Scheinstellungen,
Scheinoperationen und irreführende Informationen, sind nicht verboten. Sie
veranlassen einen Gegner nur zu unvorsichtigem Handeln und sind daher
nicht heimtückisch (Art. 37, II ZP I).
DRK Was muß der Angreifer zum Schutz der gegnerischen
Zivilbevölkerung beachten?
Bei bewaffneten
Feindseligkeiten soll stets darauf geachtet werden, daß die Zivilbevölkerung,
Zivilpersonen und zivile Objekte von Angriffen verschont bleiben (Art. 57 I ZP
I), damit Verluste unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von
Zivilpersonen und Beschädigung ziviler Objekte vermieden werden. Dabei
sind Vorsichtsmaßnahmen bei der Wahl der
Angriffsmittel und –methoden zu treffen und von jedem Angriff Abstand zu
nehmen, bei dem damit zu rechnen ist, daß Verluste solcher Art verursacht
werden können (Art. Art 57 II lit. a/ii und II lit. a/iii ZP I). Des weiteren
ist sicherzustellen, daß die Angriffsziele nur militärischer Art sind und
sobald sich das Gegenteil erweist, sind diese endgültig oder vorläufig
einzustellen (Art. 57 II lit. a/i und II lit. b ZP I). Falls Angriffe geplant
sind, bei denen die Zivilbevölkerung in Mitleidenschaft gezogen werden kann,
muß eine wirksame Warnung vorausgehen (Art. 57 II lit.c ZP I). Wenn eine Wahl
zwischen mehreren militärischen Zielen besteht, um einen vergleichbaren
militärischen Vorteil zu erringen, ist dasjenige zu wählen, das die wenigsten
Opfer und Zerstörung von zivilen Objekten mit sich bringen könnte (Art. 57 III
ZP I). Damit letztendlich solche Vorfälle nicht in Erscheinung treten, müssen
Konfliktparteien es vermeiden, innerhalb oder in der Nähe dicht bevölkerter
Gebiete militärische Ziele anzulegen. Ist dem nicht mehr auszuweichen, so
müssen sowohl die Zivilbevölkerung als auch zivile Objekte aus dieser Umgebung
entfernt werden (Art. 58 lit. a-b ZP
I).
SPIEGEL - Reaktion auf Angriff - Scharfe Kritik von Uno und EU, Bush hält sich
zurück - Der israelische
Militärangriff auf das palästinensische Flüchtlingslager Rafah ist bei EU und
Uno auf heftige Kritik gestoßen. US-Präsident Bush dagegen mahnte Israel zur
Zurückhaltung, vermied es jedoch, die Aktion zu verurteilen.
Washington/New York/Dublin - George W. Bush sagte, er wolle zunächst mit
der israelischen Regierung sprechen und sie um eine Klärung des Vorfalls
bitten, sagte der Präsident bei einer Pressekonferenz im Weißen Haus. "Ich
werde weiterhin darauf bestehen, dass alle Parteien im Nahen Osten Rücksicht
auf unschuldiges Leben nehmen", sagte
Bush....
Lieber Martin,
Ich finde es SEHR schade, daß Du
dich auf die normalen Medien verlassen willst, um so ein einigermaßen
ausgewogenes Bild über die tatsächlichen Geschehnisse im Nahen Osten zu
bekommen.
Unsere "ehrenwerten Ansätze" sind die gleichen
geblieben, nur wirst du bei uns keine (Vor-)verurteilungen finden, zumindest
nicht so lange nicht alle Fakten bekannt sind. Israelkritik ist OK,
Vorverurteilung niemals. Wie sagt man so schön: "Innocent until proven guilty"
- nicht umgekehrt. Leider scheint Deine Einstellung im Fall Israel aber genau
anders herum zu sein, und da wir Deinem Schema nicht zu folgen scheinen,
schaffst Du es noch nicht einmal im Sinne einer ehrlichen Wahrheitsfindung
Mitglied unserer Mailingliste zu bleiben: SCHADE! Sehr schade!
Ich
denke wir alle teilen den Wunsch nach Frieden und Gerechtigkeit. Wir alle
verurteilen unschuldige Opfer. Jede Arme macht Fehler und jeder Toter ist
einer zu viel. Erstens muß man aber unterscheiden zwischen Zivilisten und
Kämpfern und zweitens zwischen Tätern und Opfern. In dem derzeit
stattfindenden Kampf in Rafah gibt es Tote und zwar acht oder neun
(http://www.juedische.at/TCgi/TCgi.cgi?target=home&Param_Kat=3&Param_RB=5&Param_Red=2337), wie es derzeit scheint (darunter auch ein Kleinkind). Das ist
fürchterlich, aber KEIN Massaker. Bei Honestly-Concerned wird über die Toten
berichtet. Nichts wird verheimlicht oder verharmlost, aber warum gibt es
Honestly...?!?!?
Honestly ist dafür da, um über die Wahrheit aufzuklären und um das aufzugreifen, was von den Medien nicht berichtet wird. Wir sind dafür da aufzuklären, daß nicht Hunderte Menschen massakriert wurden in Rafah, wie man meinen könnte, wenn man die Tageszeitungen liest und Nachrichten hört, sondern eben "nur" acht oder neun Menschen, von denen wiederum der Großteil alles andere als "Zivilisten" waren. Wenn Du an einer ehrlichen "Wahrheit"-sfindung interessiert bist, wirst Du ohne HC große Schwierigkeiten haben einen einigermaßen ausgeglichenen Überblick zu behalten. Wir sind nicht dafür da Israels Politik zu verteidigen, oder zu verurteilen. Unser Beobachtungsgebiet sind die Medien und deren Berichterstattung, von der wir Wahrhaftigkeit und Ausgewogenheit erwarten. Das gleiche erwarte ich von jedem besorgtem Bürger, ähnlich wie ich von jedem erwarte Antisemitismus in egal welcher Erscheinungsform zu verurteilen.
Betreff: IDF humanitarian assistance in
Rafah
IDF SPOKESPERSON ANNOUNCEMENT 18 May 2004
IDF
humanitarian assistance in Rafah
In the framework of the IDF activity
against the terrorist infrastructure in
the Gaza Strip, IDF forces are
operating since the early morning hours of
May 18 at the Tel Sultan
neighborhood in Rafah city to arrest wanted
operatives and uncover
weaponry.
Delegates of the District Coordination Office in
Gaza, which have been
deployed among IDF forces in the area,
are in constant contact with
Palestinian
officials and with international aid groups in order to
coordinate passage
of ambulances, medical equipment and other necessary
supplies in
the city of Rafah and in the area between Rafah and Khan-Yunis.
Furthermore
the IDF opened special routes for the passage of ambulances and
additional
humanitarian aid.
During the day, the IDF allowed the passage of trucks
loaded with dozens of
tons of humanitarian aid equipment into the Rafa
refugee camp. In addition,
the IDF allowed the exit of oxygen canisters
from the Gaza Strip in order to
refill them in Israel and bringing them
back to hospitals in the Gaza Strip.
The District coordination office
has a special humanitarian center that is
active 24 hours handling
Palestinian, Israeli and international public
requests. The objective of
this center is to direct and assist requests and
issues directed to
humanitarian aid.
Due to continuing exchanges of fire between IDF
forces and Palestinian
gunmen in the area of the activity, the movement of
ambulances is being
stalled from time to time in an effort to allow the
passage of ambulances
without any security risk. In a specific incident,
an ambulance was stalled
due to a bomb
that was places by Palestinian terrorists on the road which
consistently
used by ambulances from the neighborhood of Tel-Sultan in
the
direction of a hospital in Rafah. The ambulance was stalled until the
bomb
was neutralized by IDF forces.
The Palestinian terrorists are constantly operating under
the cover of
civilian infrastructure and delicate structures, such as
welfare and
religious structures - knowing that the IDF is
avoiding any contact with
these structures.
The IDF will continue to
operate in order to dismantle the terrorist
infrastructure in Rafah while
giving humanitarian assistance to the civilian
population as much
possible.
englischer Newsletter der ICEJ vom 20.5.04:
PA INFLATES RAFAH VICTIM LIST, TURNS DOWN ISRAELI
AID
IDF points to Palestinian explosives as “massacre” claims prove false
The Palestinian Authority turned down an Israeli offer to evacuate
wounded Rafah residents to hospitals in Israel after seven demonstrators were
confirmed killed when tank shells slammed into an abandoned building near a
protest march in the southern Gaza town,
Wednesday.
Though a far
cry from the 23 dead reported by most international media outlets late on
Wednesday, the IDF was quick to apologize for civilian casualties attributed
to its troops, which - according to The New York Times,
included
three children.
An initial
army investigation into the incident, however, indicated on Thursday that
only seven people were killed, five armed men and two youths – and published
victim lists were inflated to include recent hospital patients who had passed
away from disease.
In a statement Wednesday night the army noted that, "the scene of the
incident is an area of combat and an area of frequent exchanges of fire. The
road has been rigged with explosive charges planted by the Palestinians. The
IDF has not yet cleared the road of these
explosives.”
“Up until now
the forces have operated with good results,” Defense Minister Shaul Mofaz told
The
Jerusalem Post, “but I would like to
express sorrow over the harming of Palestinian
civilians.”
Despite the ready penitence in the wake of a fire-storm of
international criticism and hostile press coverage, Israeli satellite
photographs of the incident seemed to confirm that the helicopter missiles and
tank shells in question hit open and abandoned areas some distance away from
the oncoming crowd of 3000 demonstrators, which included armed Palestinian
fighters wielding rocket launchers – led by a throng of unarmed
children.
The army is considering releasing its airborne footage of the incident
to the media to back up its version of
events.
Military sources maintain that Palestinian road-side bombs were likely
responsible for the casualties, as the tanks fired a round of shells ahead of
the march to deter its progress into the Tel Sultan battle front, where
Palestinian fighters and soldiers have been engaged in running firefights for
much of the past 48 hours.
"At no stage of the incident were the demonstrators in the sights of
our tanks," a senior officer in the general staff told Ha’aretz, late
Wednesday. The IDF, however, did not rule out the possibility that some of the
fatalities could have been more directly caused by shell shrapnel.
Nevertheless the army has repeatedly condemned the Palestinian use of
children as human shields in Rafah, and deliberate attempts by Palestinian
journalists and observers working for foreign media outlets to whip up a media
frenzy with unsubstantiated “massacre”
claims.
According to reports, Wednesday’s incident occurred after residents
were summoned to the protest march by local mosques and ‘resistance’ factions
to protest IDF weapons-tunnel raids in the Tel Sultan neighborhood earlier in
the day, prompting Israeli forces to speculate that the procession would offer
armed factions a chance to bring in
re-enforcements.
The security forces were also aware that the crowd was attempting to
draw soldiers deeper into the town of Rafah itself, along booby-trapped
streets capable of exacting a punishing IDF death
toll.
After initial concerns that the Rafah raids would be abandoned, even as
the UN Security Council called for Israel to immediately withdraw, ‘Operation
Rainbow’ continued into its third day Thursday, as Israeli soldiers continued
house-to-house searches throughout the Egyptian border area to uncover and
destroy weapons tunnels.
“The operation will continue with caution and at the same time
conclusions will be drawn,” Mofaz said late
Wednesday.
The operation was launched after intelligence reports warned of the
imminent arrival of a large shipment of long-range Iranian rockets, waiting
across the Egyptian border in the Sinai.
So far Israel has been reluctant to hold Egypt to account for its
failure to live up to its 1979 treaty obligations to stamp out cross-border
weapons smuggling, though the White House, Wednesday, indicated that it would
address the issue with Cairo.
On Wednesday (May 19), two very similar incidents caused the death of 10 Palestinians in Gaza, and about 40 Iraqis along the Syrian border. In both events, local witnesses immediately claimed that military vehicles intentionally fired upon unarmed civilian crowds. In Gaza, the IDF immediately denied this; likewise in Iraq, US commanders firmly disputed it.
Responsible news coverage should have conveyed the disputed nature of the two unfortunate incidents. Yet while most media outlets were careful to express the US position prominently in the headline and opening sentence, that same balance was denied to Israel. The effect ― a worldwide suggestion that the IDF deliberately murdered innocent Palestinian protestors. Some examples:
Washington
Post Iraq - US
position presented Gaza - Israeli
position presented "... Target Disputed" "...striking
what ... U.S. officials called a way station for foreign
infiltrators." "An Israeli
helicopter gunship and a tank fired rockets and artillery shells
at Palestinian
protesters..."
in headline, first
sentence
(see full article)
in third
paragraph.
(see full article)
Headline
"Israeli Attack on Gaza Protest Kills
at Least 12"
First sentence
Comments to: letters@washpost.com
|
LA Times |
Iraq - US
position presented |
Gaza - Israeli
position presented |
| Headline |
"Military says it hit a militant safe house" |
N/A |
| First sentence |
" ...what the U.S. said was a suspected safe house for foreign fighters." |
"Israeli forces fired a missile and tank shells toward a large crowd of Palestinian demonstrators..." |
Comments to: letters@latimes.com
|
BBC |
Iraq - US
position presented |
Gaza - Israeli
position presented |
| Headline |
"US Denies Bombing Wedding Party" |
"Israelis Fire on Crowds in Gaza" |
| First sentence |
"The US military has denied allegations that its forces in Iraq killed dozens of people celebrating a marriage..." |
"Israeli troops have opened fire during a protest by Palestinian demonstrators..." |
Comments to: newsonline@bbc.co.uk
|
Reuters |
Iraq - US
position presented |
Gaza - Israeli
position presented |
| Headline |
"US Army Disputes Reports it Killed Civilians" |
"Israeli Forces Fire on Crowd in Gaza, Killing 10" |
| Opening 2 sentences |
"... targeted 'a suspected foreign fighter safe house'" |
"Israeli tanks and helicopters fired toward protesters in a Palestinian refugee camp Wednesday..." |
Comments to: editor@reuters.com
|
AFP |
Iraq - US
position presented |
Gaza - Israeli
position presented |
| Headline |
"US troops accused of killing 40 at wedding" |
"10 Palestinians killed as Israeli army fires on protest against bloody raid" |
| First sentence |
"...the Pentagon said air strikes were conducted on a house used by foreign fighters..." |
"...Israeli troops fired on hundreds of demonstrators..." |
Comments to: contact@afp.com
Moreover, other reports from the Evening Standard, the Independent, AFP, Associated Press, and Reuters failed to convey the actual IDF version of events at all.
And some media outlets immediately inflated the casualties:
After the 2002 Jenin experience, one would have thought journalists would have learned that part of the Palestinian strategy in this war is to disseminate false claims of Israeli 'massacres.' This, in the hope the falsities will make international headlines.
* * *
Since media reports downplayed or omitted the Israeli version of Wednesday's events, HonestReporting provides here the text of the official IDF statement, alongside a helpful aerial photograph:
IDF SPOKESPERSON'S ANNOUNCEMENT
Today's incident in Rafah is a very grave incident and the IDF
expresses deep sorrow over the loss of civilian lives.
At no point in this incident was intentional fire opened in the direction of civilians.
A large procession of several hundreds demonstrators, among them gunmen, organized by the Palestinian Authority, left central Rafah along the main road towards IDF forces in Tel-Sultan.
As the crowd, with the gunmen among them, drew near IDF forces, a warning fire of a single missile was fired from a helicopter into an open area, not towards the demonstrators. In addition, flares were fired in the air to deter the crowd and to prevent endangering the demonstrators.
As this did not deter the crowd and they continued to converge on the troops, machine gun fire was opened towards a wall of an abandoned structure along the side of the road and then four tank shells were fired at this abandoned structure. It is possible that the causalities were a result of the tank fire on the abandoned structure.
The details of the incident continue to be investigated. It should be mentioned that the scene of the incident is an area of combat and an area of frequent exchanges of fire. The road has been rigged with explosive charges planted by the Palestinians. The IDF has not yet cleared the road of these explosives. At this stage it is difficult to determine the cause of the civilian casualties.
The incident is being investigated thoroughly at this time. The IDF has approached the Palestinians and offered medical assistance, including the evacuation of the casualties to Israeli hospitals.
* * *
Two items support the IDF statement, yet received very little media attention:
● The New York Times stated that "a reporter who was present, but not at the front of the march, saw two young men with semiautomatic rifles at the start of the route."
● On Tuesday (May 18), Palestinians accused Israel of killing 2 young children, but it soon came to light that the children were actually killed by a bomb planted irresponsibly by local terrorists. It is altogether possible that a similar bomb caused Wednesday's disaster.
* * *
Did your local paper fail to prominently indicate the Israeli version of Wednesday's event ― thereby suggesting the IDF deliberately fired upon innocents?
Meanwhile, did the paper grant US military spokesmen the very balance Israel was denied?
HonestReporting encourages you to write a letter to the editor, pointing out any unfair coverage of the Rafah event, and the double standard applied to Israeli vs. American military acts.
As the investigation of the Rafah incident
continues, media outlets should continue to provide both sides of the
story.
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